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Besitz

"Besitz (lat. possessio) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand tatsächlich über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch dann, wenn die Sache gemietet oder unrechtmäßig angeeignet ist.

In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz oft zusätzlich den Willen, „diese Sache für sich zu behalten“ (Eigenbesitzwillen, lat. animus rem sibi habendi), also die „gewollte Sachherrschaft“." - (de.wikipedia.org 09.09.2020)

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Oben links: Rosenfeld dans son Sérail[Allegory of Richness and Avarice; Allegorie des Reichtums und der Habgier][The power of wine; Die Macht des Weines][The power of wine; Die Macht des Weines]Oben links: Rosenfeld in seinem Serail.Zug der Geistlichkeit durch die "Rue de la Boudière" von der Franziskanerkirche zu dem Palais Ducal
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