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Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften

Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbständige Existenz gewahrt werden soll. Anders als bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) hängt die Geschäftspolitik nicht von den Interessen außenstehender Investoren ab, sondern wird allein von den Belangen der Mitglieder bestimmt. Bei einer Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft (juristische Person) des privaten Rechts.

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Jubiläumsschrift. 1919-1969. 50 Jahre Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft Syke und Umgegend eGmbH.50 Jahre Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft HeiligenfeldeFusion der Genossenschaften: Viehverwertung Sulingen, Viehverwertung Grafschaft Hoya und der Schlachtvieherzeugergemeinschaft Hoya, 2002
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