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Bürger

Als Bürger (lateinisch civis) werden Angehörige eines Staates bzw. einer Kommune bezeichnet.

Im staatsrechtlichen Sinn sind Staatsangehörige „Staatsbürger“, auf kommunaler Ebene sind in aller Regel die „Ein- oder Bewohner“ einer Stadt oder Gemeinde gemeint. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die „bürgerlichen Ehrenrechte“ (Rechte und Befugnisse) wie aktives und passives Wahlrecht. In einzelnen Staaten wie der Schweiz besitzen die Bezeichneten neben dem Wahlrecht noch das Stimmrecht: Das schweizerische Kommunalrecht unterscheidet den „Gemeindebürger“, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom „Einwohner“ einer Gemeinde: dort Wohnende, aber nicht ihre politischen Rechte Ausübende.

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Der Bürgerstand; Der BauernstandUnten links: Ludwig der XVI König von Frankreich ertheilt den Protestanten Bürger- Rechte.[Mineralquelle an belebtem Platz in einer Stadt; Les fontaines d'eaux minérales: deuxième morceau; The Set of the Four Mineral Springs in Spa, or Eidsvold in Norway: The Second Spring][Mineralquelle in hügeliger Landschaft; Les fontaines d'eaux minérales: troisième morceau; The Set of the Four Mineral Springs in Spa, or Eidsvold in Norway: The Third Spring][Hinter einer Tür verborgene Mineralquelle in hügeliger Landschaft; Les fontaines d'eaux minérales: quatrième morceau; The Set of the Four Mineral Springs in Spa, or Eidsvold in Norway: The Fourth Spring]Petrus Stevens [Porträt des Pieter Stevens; Peeter Stevens; Portret van Peeter Stevens]
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