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Kronprinz

"Als Kronprinz bezeichnet man in Monarchien mit Erstgeborenen-Nachfolgeordnung (Primogenitur) in der Regel den ältesten Sohn eines Kaisers oder Königs, der nach dem Tod des regierenden Monarchen Inhaber des Throns sein wird, ohne dass es dazu weiterer Rechtsakte bedarf. Der entsprechende Titel in regierenden Fürstenhäusern lautet Erbprinz. In Russland war der Kronprinz der Zarewitsch (wörtlich „Sohn des Zaren“).

Hat der Monarch keinen thronfolgeberechtigten Sohn, so wird sein Verwandter, der nach den Regeln des Staates bzw. des Herrscherhauses den Thron nach seinem Tod einnehmen wird, als Thronfolger, jedoch nicht als Kronprinz, bezeichnet. Dies ist kein Titel, sondern nur eine Funktionsbezeichnung. Diese wird daher zusätzlich zu bestehenden Titeln verwendet." - (de.wikipedia.org 12.01.2022)

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Beziehungen zu Objekten

[James I., König von England und Charles, Prinz von Wales; James I, King of England, and Charles, Prince of Wales][Christian IV., König von Dänemark und sein Sohn Friedrich Christian; Christian IV, King of Denmark, and his son Frederick Christian][Friedrich III, Kurfürst von Brandenburg; Friedrich III, Elector of Brandenburg]Oben links: Friedrich II wird als Kronprinz im Juni 1733 mit der Prinzessin Elisabeth Christine von Braunschweig zu Salzthal vermähltUnten links: Der kranke König Friedrich Wilhelm I umarmt seinen SohnUnten links: Ludwig XV. ermahnt den Dauphin auf dem Schlachtfeld bey Fontenoy, nicht ungerechte Kriege zu führen
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