"Beleidigung bezeichnet allgemein eine Handlung, die sich gegen die Ehre eines anderen Subjekts (Person) wendet im Sinne einer beabsichtigten Herabwürdigung. Verschiedene Geisteswissenschaften definieren Beleidigung unterschiedlich, die ...
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Rechtstheorie behandelt sie als Ehrdelikt. In Deutschland gilt „Beleidigung“ als Tatbestand des Strafrechts, in der Schweiz wird sie als „Beschimpfung“ behandelt." - (de.wikipedia.org 08.09.2020)