Volkszählungsboykott
Um Daten zur staatlichen Planung zu erhalten, sollte 1983 eine Volkszählung durchgeführt werden. Gegen die Verbindung der Fragen mit Angaben zur Person wurde vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. In einer historischen Entscheidung definierte das Gericht das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Erneuter Protest gegen die überarbeitete Volkszählung blieb letztlich erfolglos. In der Limmerstraße hängten [KW]olkszählungsgegner die Fragebögen an einer Wäscheleine auf. Polizisten sammelten sie ein. Heute ist mehr (selbst)kritisches Bewusstsein nötig, angesichts der Daten, die Firmen erfassen und die viele Menschen in sozialen Netzwerken preisgeben.
[AF]