"Stammvater oder Ahnherr bezeichnet den oft nur sagenhaften Begründer einer Familie, Abstammungsgruppe, Sippe oder eines Clans, Geschlechtes, Stammes oder Volkes. Die Familiengeschichtsforschung (Genealogie) versteht als Stammvater ...
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den frühesten geschichtlich belegten Vorfahren, von dem eine familiäre Gruppe von Nachkommen in direkter Blutsverwandtschaft abstammt; er steht an der Wurzel eines Stammbaums (oder zuoberst in einer Stammliste).
Insbesondere Adels- und Herrscherfamilien beziehen sich auf einen ursprünglichen Stammvater als Gründer und Ahnherrn ihres Geschlechts. Auch die alte römische Rechtsvorstellung der „Agnaten“ (lateinisch „Hinzu-/Nachgeborene“) bezieht sich auf eine ununterbrochene Stammlinie von einem Stammvater, enthält aber ausschließlich männliche Mitglieder der Linie, während Frauen als nur kognatisch („mitgeboren“) eingeordnet werden." - (de.wikipedia.org 03.01.2021)