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Heuerling

Heuerlingswesen bezeichnet eine in Westfalen und in Nordwestdeutschland vom 17. Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts häufige, zeitweise und mancherorts bestimmende Ausprägung der Agrarverfassung samt deren sozial-, wirtschafts- und siedlungsgeschichtlichen Voraussetzungen und Folgen. Die rechtliche Grundlage waren Verträge zwischen Bauern und landlosen, de facto scheinselbstständigen Heuerlingen, oder auch Heuerleuten, die dem Bauern günstige Hand- und Spanndienste, sowie Zahlungen in Form von Geld und Naturalien und den Heuerleuten im Austausch ein Dach über dem Kopf und ein Stück Ackerland verschafften. Diese Verträge waren z. T. jährlich kündbar. Die Betriebsfläche der Heuerstellen lag typischerweise in Form von Kämpen um den Hof. Heuerlinge waren keine vollberechtigten Mitglieder der Bauernschaft. Sie besaßen kein Stimmrecht, brauchten keine Kirchenbeiträge zu bezahlen, mussten aber für das Totengeläut eine Gebühr entrichten. - (Wikipedia 28.11.2018)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Häuslingsstelle in der Samtgemeinde Kirchdorf - Bahrenborstel-Holzhausen 22aHäuslingsstelle in Samtgemeinde Barnstorf - Dörpel, Schafbrink 1cHäuslingstelle in Samtgemeinde Barnstorf - Dörpel 16Häuslingsstelle Bassum-Nienstedt Schieren 1bHäuslingsstelle Bassum- Albringhausen PoggenburgHäuslingsstelle Bassum- Groß Ringmar Brandkassen Nr. 6a
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