museum-digitalniedersachsen
STRG + Y
de

Heuerlingswesen

"Heuerlingswesen (auch Häuslingswesen) bezeichnet eine in Westfalen und in Nordwestdeutschland vom 17. Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts häufige, zeitweise und mancherorts bestimmende Ausprägung der Agrarverfassung samt deren sozial-, wirtschafts- und siedlungsgeschichtlichen Voraussetzungen und Folgen. Die rechtliche Grundlage waren Verträge zwischen Bauern und landlosen, de facto scheinselbstständigen Heuerlingen, oder auch Heuerleuten, die dem Bauern günstige Hand- und Spanndienste, sowie Zahlungen in Form von Geld und Naturalien und den Heuerleuten im Austausch ein Dach über dem Kopf und ein Stück Ackerland verschafften. Diese Verträge waren z. T. jährlich kündbar. Die Betriebsfläche der Heuerstellen lag typischerweise in Form von Kämpen um den Hof. Heuerlinge waren keine vollberechtigten Mitglieder der Bauernschaft. Sie besaßen kein Stimmrecht, brauchten keine Kirchenbeiträge zu bezahlen, mussten aber für das Totengeläut eine Gebühr entrichten. Das sprachliche "Erbe" dieses Wesens findet sich bis heute in der Redewendung "jemanden anheuern", i.S. einer zeitlich und aufgabenbefristeten Anstellung von Personen zur Tätigkeitsbewältigung." - (de.wikipedia.org 12.10.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Häuslingsstelle in der Samtgemeinde Kirchdorf - Bahrenborstel-Holzhausen 22aRundschreiben des Amtes Ehrenburg über wohnungslose Häuslinge von 1822Liste der Häuslinge in Kirchweyhe v. 1786Liste der Häuslinge in Südweyhe 1777Friedhoff, Timo: Die HeuerlingeKündigung der Häuslingsstelle Aldorf Nr.11
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]