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Häuslingswesen

Im Kreis Diepholz wurde die landwirtschaftliche Unterschicht ohne eigenen Grundbesitz als Häusling bezeichnet. In den Regionen Raum Oldenburg/ Osnabrück hingegen als Heuerlinge.
Häuslinge und Heuerlinge stellte über Jahrhunderte einen festen Bestandteil der agrarischen Gesellschaft in Westfalen und Nordwestdeutschland dar, bis sie in den 1960er Jahren vollständig verschwanden oder im Zuge der westdeutschen Flurbereinigung in die bestehenden Hofstellen eingegliedert, bzw. zu Neubauerstellen zusammengefasst wurden.
Es gab regionale Varianten in der Ausprägung des Häuslings- und Heuerlingswesens (andernorts auch Anwohner, Abbauer oder Einlieger genannt) gemeinsam war ihnen jedoch, das sie die ländliche Unterschicht bildeten. Gemeinhin blieben dieser Teil der ländlichen Bevölkerung ohne formelle Mitbestimmungs- und Nutzungsrechte in der Gemeinde waren aber als Bewohner des Gebietes der Gemeinde den Anordnungen der Gemeinde unterworfen .
Weder die Gebäude noch die landwirtschaftliche Nutzflächen gehörten den Häuslingen bzw. Heuerlingen. Vielmehr wurden diese im Rahmen des Häuslingsvertrages befristet vom Bauern zur Verfügung gestellt.
Im Gegenzug dafür waren die Häuslinge / Heuerlinge zu regelmäßige Abgaben in Form von Naturalien oder Geld sowie einer meist unentgeltlichen Arbeitsverpflichtung verpflichtet.
Aber auch der Bauer unterstützte die Heuerlinge zum Beispiel durch Arbeitsleistungen mit seinem Gespann, das die Heuerlinge/Häuslinge nicht besaßen.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Häuslingsstelle in der Samtgemeinde Kirchdorf - Bahrenborstel-Holzhausen 22aHäuslingsstelle Syke-Wachendorf, Zum Heussen 6.Liste über in der Zuyderer See ertrunkene ehrenburgische Wanderarbeiter v.1766Liste der Häuslinge in Kirchweyhe v. 1786Liste der Häuslinge in Südweyhe 1777Friedhoff, Timo: Die Heuerlinge
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