museum-digitalniedersachsen
STRG + Y
de
Objekte gefunden: 78216
Suche verfeinernGezielte Suche Sortiert nach: ID

Bäuerliche Lasten, Rechte, Pflichten

Kreismuseum Syke Acker- und Hofwirtschaft. [LWS_758]
Bäuerliche Lasten, Rechte, Pflichten (Kreismuseum Syke CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Kreismuseum Syke (CC BY-NC-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->
Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Sammlung von Zeitungsartikel des Stadtarchivs Twistringen zum Thema "Bäuerliche
lasten, Rechte und Pflichten".

- Bäuerliche Lasten und Pflichten von einst. Das Recht, auf dem Hof zu sitzen, kostete
unzählige Abgaben und Arbeitsleistungen, in: Unter dem Bärenschild, Heimatbeilage
der Kreiszeitung für die Grafschaft Hoya vom 23. Oktober 1966.
- Jordan, Hermann, Meier, Kötter und Brinksitzer. Ihre Stellung, ihre Rechte und
Pflichten im Dorfe, als die Bezeichnungen entstanden, in: Unter dem Bärenschild,
Heimatbeilage der Kreiszeitung für die Grafschaft Hoya vom 13. November 1966.
- Die Zehntpflicht der Bauern war eine schwere Last, in: Unter dem Bärenschild,
Heimatbeilage der Kreiszeitung vom 23. März 1957.
- Bomhoff, Heinrich und Kroll, Joachim (Bearb.), Auflistung der Flächen- und
Feldbegriffe, exzerptiert aus: Neues Hannöversches Magazin, 48. Stück, Montag, den
15ten Junius 1801.
- Ertragswerte vor 220 Jahren. Aus einem alten Nordwohlder Prozeß, in: Kreiszeitung
vom 9. März 1938.

Kreismuseum Syke

Objekt aus: Kreismuseum Syke

Kultur- und alltagsgeschichtliches Museum des Landkreises Diepholz. Ziel des Kreismuseums ist die anschauliche Präsentation des alltäglichen Lebens...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.